Andrea ist gerade 75 geworden und hat schon seit einigen Jahren Herzprobleme. Doch in letzter Zeit hat ihre Kraft spürbar nachgelassen. Ihr ist oft schwindelig, und beim Haushalten plagen sie starke Rückenschmerzen. Seit Kurzem hat sie Pflegegrad 1. Das bedeutet: Ihre Selbstständigkeit ist leicht beeinträchtigt.
Anrecht auf Pflegegeld hat sie noch nicht. Dafür leistet sie sich mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat eine Alltagsbetreuerin, die ihr beim Putzen hilft. Von ihrer Tochter erfährt sie, dass die Pflegekasse zudem 27 Euro pro Monat an einen Hausnotruf bezahlt. Somit ist das Gerät bei den meisten Anbietern für die Kunden praktisch kostenlos.
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Antrag abgelehnt, weil Andrea nicht allein wohnt
Dass sie damit jederzeit nach Hilfe rufen kann, überzeugt Andrea. Denn sie hat Angst vor einem Herzinfarkt oder davor, nach einem Sturz hilflos auf dem Boden zu liegen. Schon einmal ist ihr das passiert, als ihr Ehemann Hans beim Einkaufen war.
Doch als sie bei der Pflegekasse einen Hausnotruf beantragt, wird Hans plötzlich zum Problem. Die Kasse lehnt ihren Antrag mit der Begründung ab, dass Andrea nicht allein wohne. Hans könne ihr jederzeit helfen, wenn etwas passieren sollte, heißt es im Bescheid.
Andrea ist enttäuscht, doch sie hat keine Kraft, sich gegen die Ablehnung zu wehren. „Die Pflegekasse wird schon recht haben“, denkt sie und überlegt, den Hausnotruf aus eigener Tasche zu bezahlen.

Viele Anträge werden abgelehnt – Begründung oft nicht nachvollziehbar
Dann kommt der erlösende Anruf von ProVita. Denn Andrea hat ihren Hausnotruf über unsere Firma bestellt. „Zu unserem Service gehört es, gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden den Antrag für die Pflegekasse auszufüllen“, erzählt unsere Mitarbeiterin Alma. Wird ein Antrag abgelehnt, informiert die Pflegekasse sie darüber. „Den genauen Grund erfahre ich allerdings nicht von der Pflegekasse. Deshalb frage ich immer bei den Betroffenen nach.“
Negative Bescheide sind keine Seltenheit. „Ich schätze, dass von 100 Anträgen etwa fünf bis zehn abgelehnt werden“, sagt Alma. Häufig lautet die Begründung, die Antragstellerin oder der Antragsteller lebe mit einem Partner oder sei niemals für mehrere Stunden allein in der Wohnung. Für Alma ist das schwer nachvollziehbar: „Ein Notfall kann auch passieren, wenn der Lebenspartner unterwegs ist oder arbeitet.“ Gerade bei Sturzgefährdung oder Herzproblemen sei schnelle Hilfe wichtig.
Entscheidungen werden vom Schreibtisch gefällt
Doch nicht nur Mitbewohner sind für die Pflegekasse ein Ablehnungsgrund. Mitunter heißt es, der Antragsteller könne selbst ein Telefon oder Handy bedienen, berichtet Alma. „Nur hat man dieses in einer Notsituation nicht immer zur Hand.“
Sie hat auch schon erlebt, dass Menschen mit schweren Erkrankungen keinen Zuschuss für den Hausnotruf erhalten sollten. Eine Antragstellerin litt an der Lungenkrankheit COPD, bei der jederzeit Atemnot auftreten kann. „Als wäre das keine akute Notsituation“, sagt Alma. Viele Entscheidungen würden offenbar vom Schreibtisch aus getroffen, ohne dass die individuelle Situation ausreichend berücksichtigt werde.
Fast alle Widersprüche werden genehmigt
Die gute Nachricht: Es lohnt sich, gegen einen negativen Bescheid Widerspruch einzulegen. Dafür bleibt ein Monat Zeit. Wichtig ist eine gute Begründung. „Man sollte genau erklären, warum man das Hilfsmittel benötigt.“
Andrea könnte beispielsweise darlegen, dass sie sturzgefährdet ist, ein erhöhtes Risiko für einen Herzinfarkt hat und ihr Mann nicht immer zu Hause ist.
ProVita unterstützt ihre Kundinnen und Kunden bei diesen Schreiben – mit Erfolg. „99 Prozent der Widersprüche, die ich eingelegt habe, wurden von der Pflegekasse genehmigt“, sagt Alma. Je nach Pflegekasse kann das Verfahren allerdings mehrere Monate dauern.
Wenn das Verfahren dauert
Alma empfiehlt daher, den Hausnotruf zunächst selbst zu bezahlen, wenn er dringend benötigt wird. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten im Falle einer Genehmigung auch rückwirkend – ab dem Datum der Antragstellung.
So erhielt schließlich auch ProVita-Kundin Andrea ihren Hausnotruf. Das freut nicht nur sie, sondern auch ihren Mann Hans. Endlich kann er wieder mit gutem Gewissen einkaufen gehen oder Freunde treffen. Denn er weiß: Im Ernstfall ist Hilfe nur einen Knopfdruck entfernt.
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Hausnotruf abgelehnt – so legen Sie Widerspruch ein
1. Frist beachten
Sie haben 1 Monat ab Erhalt des Bescheids Zeit.
2. Schriftlich widersprechen
Per Brief (am besten Einschreiben) oder über das Online-Portal der Kasse. Lassen Sie sich gerne von Organisationen wie ProVita unterstützen. Denn wir wissen genau, worauf es ankommt.
3. Widerspruch begründen
Wichtig sind Argumente wie:
- Sie sind manchmal alleine in der Wohnung
- Es besteht Sturzgefahr
- Vorerkrankungen erfordern schnelle Hilfe
- Ärztliche Empfehlung liegt vor
- Pflegegrad vorhanden
- Ein ärztliches Attest erhöht die Erfolgschancen.
4. Erneute Ablehnung?
Dann können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen (für Versicherte kostenfrei).